Krypto steuerfrei in Österreich?

Zur Haltefrist, zum Altbestand und zum Freibetrag steht im Netz viel Falsches, oft aus Deutschland abgeschrieben. Hier sind die sieben häufigsten Fragen. Zu jeder gibt es eine klare Antwort mit Quelle beim Finanzministerium.

Aktualisiert am

Andreas Gappmaier

Andreas Gappmaier

Krypto-Investor seit 2017 · geprüft am

❗ Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater. Alles hier stammt aus den Informationen des Finanzministeriums und meiner eigenen Beschäftigung mit dem Thema. Keine Garantie auf Vollständigkeit. Bei Altbestand, Staking oder großen Summen frag bitte einen Steuerberater.

Die sieben Fragen

Ist Krypto nach einem Jahr steuerfrei?

Nein

Das ist die deutsche Regel. In Österreich zahlst du auf Gewinne immer 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt), egal wie lange du gehalten hast. Ausnahme ist nur der Altbestand (nächste Frage).

Ist mein Altbestand steuerfrei?

Ja

Alles, was du bis 28. Februar 2021 gekauft hast, ist Altbestand. Für ihn gilt noch die alte Regel mit einem Jahr Frist. Die ist längst abgelaufen, also verkaufst du ihn steuerfrei. Du musst aber belegen können, wann du gekauft hast.

Gibt es einen Freibetrag für Krypto-Gewinne?

Nein

Das Finanzministerium nennt keinen. Einen Sparerpauschbetrag wie in Deutschland gibt es bei uns nicht. Rechne damit, dass ab dem ersten Euro Gewinn Steuer fällig ist. Erzählt dir jemand von einer Freigrenze, lass dir das von einem Steuerberater bestätigen.

Ist Tauschen von Krypto gegen Krypto steuerfrei?

Ja

Tauschst du Bitcoin gegen Ethereum, ist das kein Verkauf und kostet keine Steuer. Steuer fällt erst an, wenn du in Euro wechselst oder mit Krypto bezahlst.

Sind Staking und Airdrops steuerfrei?

Teilweise

Beim Erhalt meist ja. Klassisches Staking und geschenkte Coins (Airdrops) zählen nicht sofort als Einkommen. Verkaufst du sie später, zahlst du 27,5 % auf den ganzen Erlös, weil sie dich nichts gekostet haben. Zinsen fürs Verleihen (Lending) sind dagegen sofort steuerpflichtig.

Warum heißt es, die Steuer gilt rückwirkend?

Stimmt

Das Gesetz kam im März 2022, gilt aber für alles, was ab 1. März 2021 gekauft wurde. Coins aus diesem Jahr dazwischen sind also schon Neuvermögen und voll steuerpflichtig.

Kann das Finanzamt sehen, was ich habe?

Zunehmend ja

Anbieter mit Sitz in Österreich ziehen die Steuer seit 2024 selbst ab. Für Einkünfte ab 2025 gibt es zusätzlich eine Meldepflicht. Darauf zu hoffen, dass es keiner merkt, ist keine gute Idee.

Quelle für alle Antworten: Bundesministerium für Finanzen, Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen.

So zahlst du legal weniger

Altbestand nicht anfassen

Verkaufst du Altbestand und kaufst neu, ist er Neuvermögen. Die Steuerfreiheit ist dann für immer weg.

Verluste im selben Jahr nutzen

Verluste darfst du mit Gewinnen aus Krypto und anderen Kapitalerträgen verrechnen, aber nur bis 31. Dezember. So geht es.

Tauschen statt verkaufen

Willst du von einem Coin in einen anderen, tausch direkt. Der Umweg über Euro löst Steuer aus.

Willst du mit der Steuer gar nichts zu tun haben, nimm einen Anbieter, der sie für dich abzieht. Wer das wirklich macht, steht unter Wer zieht die Krypto-Steuer wirklich ab?. Alles Grundsätzliche steht im Krypto-Steuer-Ratgeber. Was du konkret zahlst, rechnet der Krypto-Steuer-Rechner.

💡 Mein Tipp

Hast du noch Coins von vor März 2021, verkauf sie nicht ohne guten Grund. Das ist der einzige Teil deines Portfolios, der nie Steuer kostet. Und such dir heute schon die alten Kaufbelege zusammen, solange die Börse von damals noch existiert.