Ist Krypto nach einem Jahr steuerfrei?
NeinDas ist die deutsche Regel. In Österreich zahlst du auf Gewinne immer 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt), egal wie lange du gehalten hast. Ausnahme ist nur der Altbestand (nächste Frage).
Zur Haltefrist, zum Altbestand und zum Freibetrag steht im Netz viel Falsches, oft aus Deutschland abgeschrieben. Hier sind die sieben häufigsten Fragen. Zu jeder gibt es eine klare Antwort mit Quelle beim Finanzministerium.
Aktualisiert am
Andreas Gappmaier
Krypto-Investor seit 2017 · geprüft am
Das ist die deutsche Regel. In Österreich zahlst du auf Gewinne immer 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt), egal wie lange du gehalten hast. Ausnahme ist nur der Altbestand (nächste Frage).
Alles, was du bis 28. Februar 2021 gekauft hast, ist Altbestand. Für ihn gilt noch die alte Regel mit einem Jahr Frist. Die ist längst abgelaufen, also verkaufst du ihn steuerfrei. Du musst aber belegen können, wann du gekauft hast.
Das Finanzministerium nennt keinen. Einen Sparerpauschbetrag wie in Deutschland gibt es bei uns nicht. Rechne damit, dass ab dem ersten Euro Gewinn Steuer fällig ist. Erzählt dir jemand von einer Freigrenze, lass dir das von einem Steuerberater bestätigen.
Tauschst du Bitcoin gegen Ethereum, ist das kein Verkauf und kostet keine Steuer. Steuer fällt erst an, wenn du in Euro wechselst oder mit Krypto bezahlst.
Beim Erhalt meist ja. Klassisches Staking und geschenkte Coins (Airdrops) zählen nicht sofort als Einkommen. Verkaufst du sie später, zahlst du 27,5 % auf den ganzen Erlös, weil sie dich nichts gekostet haben. Zinsen fürs Verleihen (Lending) sind dagegen sofort steuerpflichtig.
Das Gesetz kam im März 2022, gilt aber für alles, was ab 1. März 2021 gekauft wurde. Coins aus diesem Jahr dazwischen sind also schon Neuvermögen und voll steuerpflichtig.
Anbieter mit Sitz in Österreich ziehen die Steuer seit 2024 selbst ab. Für Einkünfte ab 2025 gibt es zusätzlich eine Meldepflicht. Darauf zu hoffen, dass es keiner merkt, ist keine gute Idee.
Quelle für alle Antworten: Bundesministerium für Finanzen, Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen.
Verkaufst du Altbestand und kaufst neu, ist er Neuvermögen. Die Steuerfreiheit ist dann für immer weg.
Verluste darfst du mit Gewinnen aus Krypto und anderen Kapitalerträgen verrechnen, aber nur bis 31. Dezember. So geht es.
Willst du von einem Coin in einen anderen, tausch direkt. Der Umweg über Euro löst Steuer aus.
Willst du mit der Steuer gar nichts zu tun haben, nimm einen Anbieter, der sie für dich abzieht. Wer das wirklich macht, steht unter Wer zieht die Krypto-Steuer wirklich ab?. Alles Grundsätzliche steht im Krypto-Steuer-Ratgeber. Was du konkret zahlst, rechnet der Krypto-Steuer-Rechner.
Hast du noch Coins von vor März 2021, verkauf sie nicht ohne guten Grund. Das ist der einzige Teil deines Portfolios, der nie Steuer kostet. Und such dir heute schon die alten Kaufbelege zusammen, solange die Börse von damals noch existiert.