Krypto-Steuer in Österreich einfach erklärt

Die meisten Erklärungen im Netz kommen aus Deutschland – und dort gilt etwas völlig anderes. Hier steht, was bei uns tatsächlich zählt. In verständlichem Deutsch, ohne Paragrafenwust.

Andreas Gappmaier

Andreas Gappmaier

Krypto-Investor seit 2017 · geprüft am

❗ Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater. Alles hier stammt aus meiner eigenen Beschäftigung mit dem Thema und meiner eigenen Vorgehensweise. Ich gebe keine Garantie auf Vollständigkeit, und dein Fall kann abweichen. Für verbindliche Auskünfte geh bitte zu einem Steuerberater.

Der eine Unterschied zu Deutschland

Wenn du dir auf YouTube ein Video über Krypto-Steuern ansiehst, kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Deutschland. Dort gilt: Nach einem Jahr Haltedauer ist der Verkauf steuerfrei. Ein schöner Satz – und für dich in Österreich schlicht falsch.

Bei uns werden Krypto-Gewinne als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt und mit 27,5 % besteuert. Egal, ob du einen Tag oder zehn Jahre hältst.

🇩🇪 Deutschland

Nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei

🇦🇹 Österreich

27,5 % – ohne Haltefrist

Wenn du eine Anleitung, ein Steuer-Tool oder einen Vergleich nutzt, prüf als Erstes, aus welchem Land er kommt. Ich habe selbst lange mit deutschen Quellen gearbeitet und mich gewundert, warum die Zahlen nie aufgingen. Eine falsche Grundannahme zieht sich durch alles Weitere durch.

Altvermögen: der Stichtag 28. Februar 2021

Alles, was du vor dem 28. Februar 2021 gekauft hast, zählt als Altvermögen. Diese Bestände fallen nicht unter die neue Regelung – ihr Verkauf ist nach derzeitigem Stand steuerfrei.

Alles ab 1. März 2021 ist Neuvermögen und wird mit 27,5 % besteuert.

💡 Mein Tipp

Sichere dir deine alten Kaufbelege, solange du noch drankommst. Börsenexporte, Kontoauszüge, Screenshots – alles, was belegt, wann du gekauft hast. Wer 2017 dabei war, hat das Zeug oft auf einer Börse liegen, die es inzwischen nicht mehr gibt. Ohne Nachweis wird aus steuerfreiem Altvermögen im Zweifel steuerpflichtiges Neuvermögen.

Tauschen ist bei uns steuerneutral

Ein Punkt, der in Österreich besser geregelt ist als in Deutschland: Tauschst du eine Kryptowährung gegen eine andere – etwa Bitcoin gegen Ethereum – löst das keine Besteuerung aus. Deine ursprünglichen Anschaffungskosten laufen einfach weiter.

Steuerpflichtig wird es erst, wenn du zurück in Euro gehst oder damit bezahlst. Das macht das Umschichten im Portfolio deutlich entspannter.

Wer die Steuer für dich abführt

Hier wird es praktisch. Inländische Dienstleister behalten die 27,5 % ein und führen sie direkt ans Finanzamt ab – so wie eine Bank bei Zinsen. Diese Gewinne musst du nicht selbst erklären.

Führt die KESt automatisch ab

Du musst selbst erklären

Das heißt nicht, dass die rechte Spalte schlechter ist. Diese Anbieter sind oft deutlich günstiger – bei den Ein- und Auszahlungskosten liegt zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter Faktor fünf. Rechne nur ein Steuer-Tool mit ein, dann passt es.

So machst du es dir leicht

  1. Steuer-Tool gleich am Anfang einrichten, nicht im Dezember.
  2. Börse per Schnittstelle verbinden – ausschließlich mit Leserechten.
  3. Wallets ergänzen, wenn du Coins abgezogen hast.
  4. Am Jahresende den Report ziehen und übernehmen.

Welche Tools für Österreich taugen, steht im Steuer-Tool-Vergleich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Krypto-Gewinne in Österreich?

Gewinne aus Kryptowährungen gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % besteuert. Dein persönlicher Einkommensteuersatz spielt dabei keine Rolle.

Gibt es in Österreich eine Haltefrist wie in Deutschland?

Nein. Für alles, was ab dem 1. März 2021 gekauft wurde, gilt der Steuersatz unabhängig von der Haltedauer. Die deutsche Regel, nach der ein Verkauf nach einem Jahr steuerfrei ist, gilt in Österreich nicht – das ist der häufigste Irrtum bei uns.

Was ist Altvermögen?

Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, zählen als Altvermögen. Sie fallen nicht unter die neue Regelung, und ihr Verkauf ist nach derzeitigem Stand steuerfrei. Du musst allerdings belegen können, wann du gekauft hast.

Muss ich Tausch von Krypto gegen Krypto versteuern?

Nach der Reform löst der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere keine Besteuerung aus – die Anschaffungskosten werden fortgeführt. Besteuert wird erst, wenn du in Euro oder eine andere Währung zurücktauschst oder damit bezahlst. Das ist ein echter Vorteil gegenüber Deutschland.

Was ist mit Staking-Erträgen?

Laufende Erträge aus Kryptowährungen zählen ebenfalls zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Je nach Ausgestaltung gelten unterschiedliche Regeln – gerade hier lohnt sich eine Rückfrage beim Steuerberater, weil die Abgrenzung kniffliger ist als beim einfachen Kauf und Verkauf.

Was heißt automatischer KESt-Abzug?

Inländische Dienstleister behalten die 27,5 % ein und führen sie direkt ans Finanzamt ab – wie eine Bank bei Zinsen. Diese Gewinne musst du nicht selbst erklären. In unserem Vergleich macht das aktuell 1 von 6 Anbietern: Bitpanda.

Wo du es offiziell nachlesen kannst

Noch einmal in aller Deutlichkeit: Dieser Text ist allgemeine Information, keine Steuerberatung. Besonders bei Altvermögen, Staking, Mining oder gewerblichem Handel wird es schnell individuell. Diese Fälle gehören zu einem Steuerberater, nicht in einen Blogartikel.

Dein Andreas