Krypto-Verluste in Österreich gegenrechnen

Mit Verlusten kannst du Steuer sparen. Du musst sie aber bis 31. Dezember verkauft haben. Danach ist es zu spät.

Die Regel kurz erklärt

Auf Krypto-Gewinne zahlst du in Österreich 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt). Hast du im selben Jahr auch Verluste gemacht, darfst du sie von den Gewinnen abziehen. Das geht sogar mit Gewinnen aus Aktien oder Fonds.

✓ Das geht

Verluste aus Krypto mit Gewinnen aus Krypto, Aktien oder Fonds verrechnen. Im selben Jahr.

✗ Das geht nicht

Mit dem Gehalt oder mit Sparbuchzinsen verrechnen. Verluste ins nächste Jahr mitnehmen.

! Achtung

Nur verkaufte Verluste zählen. Ein Coin, der im Minus liegt, bringt dir steuerlich nichts.

Deutsche Ratgeber helfen dir hier nicht. In Deutschland gibt es eine Haltefrist von einem Jahr, und Verluste darf man mitnehmen. In Österreich gilt beides nicht.

Was es dir bringt

Ein Beispiel: Du hast 3 000 € Gewinn mit Aktien gemacht und 2 000 € Verlust mit Krypto.

Steuer ohne Verrechnung 825 €
Steuer mit Verrechnung 275 €
Das bekommst du zurück 550 €

Warum du es selbst machen musst

Dein Anbieter kennt nur das, was bei ihm passiert. Hast du bei einer Börse Gewinne und bei einer anderen Verluste, rechnet das niemand zusammen. Das gilt auch für steuereinfache Anbieter: Sie ziehen die volle Steuer ab, obwohl du woanders Verluste hast.

Das Geld ist nicht weg. Du holst es dir über die Steuererklärung zurück. Aber nur, wenn du es selbst einträgst.

So gehst du vor

  1. Verkaufen

    Nur ein verkaufter Verlust zählt. Solange du den Coin hältst, gibt es steuerlich keinen Verlust.

  2. Bis 31. Dezember

    Gewinn und Verlust müssen im selben Kalenderjahr anfallen. Im Jänner ist es für das alte Jahr zu spät.

  3. Alle Konten zusammenrechnen

    Nimm alle Börsen und dein Aktiendepot zusammen. Ein Steuer-Tool macht das für dich.

  4. In die Steuererklärung eintragen

    Die Zahlen kommen in die Beilage E1kv. FinanzOnline beschriftet die Felder, dein Steuer-Tool nennt dir die Beträge.

Verkaufen und gleich wieder kaufen? Ob das Finanzamt das anerkennt, hängt vom Einzelfall ab. Frag vorher eine Steuerberatung.

Die Zahlen für die Steuererklärung rechnet dir ein Steuer-Tool aus, ab 39 € im Jahr. Von Hand geht das ab ein paar Käufen nicht mehr. Die Anleitung steht unter Krypto-Steuererklärung.

Häufige Fragen

Kann ich Krypto-Verluste in Österreich von der Steuer absetzen?
Du kannst sie mit Gewinnen aus anderem Kapitalvermögen desselben Jahres gegenrechnen – etwa mit Gewinnen aus Aktien oder Fonds. Das senkt die Steuer auf diese Gewinne. Was nicht geht: Verluste mit deinem Gehalt oder mit Sparbuchzinsen verrechnen, und sie ins nächste Jahr mitnehmen.
Zählt ein Kursverlust, wenn ich nicht verkauft habe?
Nein. Nur realisierte Verluste zählen, also solche aus einem tatsächlichen Verkauf. Ein Coin, der im Minus liegt und in deiner Wallet bleibt, ändert steuerlich nichts.
Kann ich Krypto-Verluste ins nächste Jahr mitnehmen?
Nein. Bei Kapitalvermögen im Privatvermögen gibt es keinen Verlustvortrag. Der Ausgleich muss im selben Kalenderjahr stattfinden, in dem auch die Gewinne angefallen sind. Deshalb ist der Dezember die entscheidende Frist, nicht der Abgabetermin der Steuererklärung.
Macht mein steuereinfacher Anbieter den Verlustausgleich automatisch?
Nur innerhalb seines eigenen Hauses. Hast du bei einem Anbieter Gewinne und bei einem anderen Verluste, rechnet das niemand zusammen – jeder kennt nur seine eigenen Geschäfte. In diesem Fall zahlst du zunächst zu viel und holst dir den Unterschied über die Beilage E1kv zurück. Das betrifft alle 5 steuereinfachen Anbieter im Vergleich gleichermaßen.
Ist der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere ein Verlust?
Nein, und auch kein Gewinn. Krypto-zu-Krypto-Tausch ist in Österreich steuerneutral. Die Anschaffungskosten werden fortgeführt. Steuerlich relevant wird erst der Verkauf gegen Euro oder der Kauf einer Ware oder Leistung.
Kein Steuerberatung. Ich bin kein Steuerberater, und diese Seite ersetzt keine Beratung. Sie fasst zusammen, wie die Regeln nach meinem Verständnis funktionieren, damit du die richtigen Fragen stellen kannst. Verbindlich ist, was das Finanzamt sagt – die amtliche Darstellung steht beim Bundesministerium für Finanzen. Bei größeren Beträgen oder unklaren Fällen: frag jemanden, der dafür haftet.
💡 Mein Tipp

Stell dir für Mitte November eine Erinnerung ein. Schau dann auf zwei Zahlen: Wie viel Gewinn hast du heuer gemacht, und was liegt gerade tief im Minus? Wenn beides zusammenpasst, sparst du mit einem Verkauf Steuer. Das geht nur bis Silvester.

Stand 12. Oktober 2026. Rechtsgrundlage ist die Besteuerung von Kryptowährungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen seit der Ökosozialen Steuerreform.

Andreas Gappmaier

Andreas Gappmaier

Krypto-Investor seit 2017 · geprüft am